Prüfungsausschuss Molekulare Biosysteme
Vorsitzender:
Prof. Wolfgang Marwan
Gebäude 25 | Raum 016
Tel. +47 391 67 54600
E-mail:
Stellvertreter:
Prof. Fred Schaper
Gebäude 28 | Raum 212
Tel. + 49 391 67 40220
E-Mail:
Mitglieder:
Prof. Oliver Stork
Haus 91 | Raum 019 (Med. Campus)
Tel. +49 391 67 55100
E-mail:
Prof. Udo Reichl
Gebäude 25 | Raum 112
Te. + 49 391 67 58402
E-Mail:
Weitere Mitglieder:
Dr. Dirk Benndorf
Gebäude 26 | Raum 206
Tel. +49 391 67 52106
E-Mail:
Dr. Anna Dittrich
Gebäude 28 | Raum 209
Tel. +49 391 67 50215
E-Mail:
Studentische Mitglieder:
Wilke Seemann
E-Mail:
Beratendes Mitglied:
Frau Catharina Berner
Gebäude 16 | Raum 153
Tel. +49 391 67 52614
E-Mail:
Die Aufgaben des Prüfungsausschusses
Gesetzlicher Auftrag der Prüfungsausschüsse ist die Abnahme der Zwischen- und Abschlussprüfung,
§§ 39 Abs.1 S.1, 48 Abs.1 BBiG und §§ 33 Abs.1 S.
Dieser Auftrag beinhaltet - neben der Abnahme der Prüfungen an sich - verschiedene Aufgaben, die im Berufsbildungsgesetz und in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegt sind.
Dazu gehören insbesondere:
- die Entscheidung über die Zulassung zur Abschlussprüfung, wenn die zuständige Stelle die Zulassungsvoraussetzungen nicht gegeben sieht, § 46 Abs. 1 Satz 2 BBIG
- die Beschließung der Prüfungsaufgaben auf Grundlage der Ausbildungsordnung oder Umschulungsordnung, § 18 Abs. 1 MPO.
- die Bewertung einzelner Prüfungsleistungen und der Prüfung insgesamt, § 42 Abs. 1 BBiG
- die Entscheidung über das Bestehen und Nichtbestehen der Abschlussprüfung, § 42 Abs. 1 BBiG
- die Feststellung des Prüfungsergebnisses und dessen Niederschrift, § 26 Abs. 1 MPO.
- das Ausstellen einer Bescheinigung über das Bestehen oder Nichtbestehen, § 26 Abs. 3 MPO (BBiG).
- die Anfertigung einer Niederschrift der Prüfung.
Mit diesen Aufgaben sind natürlich auch entsprechende Vor- und Nachbereitungen verbunden. Diese werden im Rahmen der Geschäftsführung des Prüfungsausschusses - und in Abstimmung mit diesem - von der zuständigen Stelle wahrgenommen. Hierzu gehören beispielsweise das Versenden von Einladungen, die Protokollführung bei Ausschusssitzungen und die Durchführung der Beschlüsse des Prüfungsausschusses.