Prüfungsausschuss Advanced Semiconductor Nanotechnologies
Vorsitzende/-r:
Prof. A. Strittmatter
Gebäude 16 | Raum 219
Tel. +49 391 67 58347
E-mail:
Professor/-in:
Prof. J. Christen
Gebäude 16 | Raum 21
Tel. +49 391 67 58669
E-mail:
Prof. R. Goldhahn
Gebäude 16 | Raum 008
Tel. +49 391 67 58675
E-mail:
apl. Prof. A. Dadgar
Gebäude 16 | Raum 254
Tel. +49 391 67 51384
E-mail:
Studentische Mitglieder:
F. Großmann
E-mail:
Beratendes Mitglied u. Protokollführer/-in:
C. Berner
Gebäude 16 | Raum 153
Tel.: +49 391 67 52614
E-mail:
Die Aufgaben des Prüfungsausschusses
Gesetzlicher Auftrag der Prüfungsausschüsse ist die Abnahme der Zwischen- und Abschlussprüfung,
§§ 39 Abs.1 S.1, 48 Abs.1 BBiG und §§ 33 Abs.1 S.
Dieser Auftrag beinhaltet - neben der Abnahme der Prüfungen an sich - verschiedene Aufgaben, die im Berufsbildungsgesetz und in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegt sind.
Dazu gehören insbesondere:
- die Entscheidung über die Zulassung zur Abschlussprüfung, wenn die zuständige Stelle die Zulassungsvoraussetzungen nicht gegeben sieht, § 46 Abs. 1 Satz 2 BBIG
- die Beschließung der Prüfungsaufgaben auf Grundlage der Ausbildungsordnung oder Umschulungsordnung, § 18 Abs. 1 MPO.
- die Bewertung einzelner Prüfungsleistungen und der Prüfung insgesamt, § 42 Abs. 1 BBiG
- die Entscheidung über das Bestehen und Nichtbestehen der Abschlussprüfung, § 42 Abs. 1 BBiG
- die Feststellung des Prüfungsergebnisses und dessen Niederschrift, § 26 Abs. 1 MPO.
- das Ausstellen einer Bescheinigung über das Bestehen oder Nichtbestehen, § 26 Abs. 3 MPO (BBiG).
- die Anfertigung einer Niederschrift der Prüfung.
Mit diesen Aufgaben sind natürlich auch entsprechende Vor- und Nachbereitungen verbunden. Diese werden im Rahmen der Geschäftsführung des Prüfungsausschusses - und in Abstimmung mit diesem - von der zuständigen Stelle wahrgenommen. Hierzu gehören beispielsweise das Versenden von Einladungen, die Protokollführung bei Ausschusssitzungen und die Durchführung der Beschlüsse des Prüfungsausschusses.