Mitglieder des Prüfungsausschusses Psychologie
Vorsitzende/-r:
Prof. D. Ostwald
Gebäude 24 | Raum 208
Tel. +49 391 67 57370
E-mail:
Stellvertreter:
Prof. F. Kaiser
Gebäude 24 | Raum 308
Tel. +49 391 67 58467
E-mail:
Professor/-in:
PD Dr. T. Klein
Gebäude 23 | Raum 001
Tel. +49 391 67 57622
E-mail:
1. Stellvertreter:
Prof. T. Noesselt
Gebäude 24 | Raum 107
Tel. +49 391 67 58477, -58469
E-mail:
2. Stellvertreter:
Prof. E. Matthies
Gebäude 24 | Raum 309
Tel. +49 391 67 58470
E-mail:
3. Stellvertreter:
Prof. M. Ullsperger
Gebäude 24 | Raum 003
Tel. +49 391 67 58475
E-mail:
Wiss. Mitarbeiter/-in:
M.Sc. A. Deuß
Gebäude 24 | Raum 309
Tel. +49 391 67 57436
E-mail:
1. Stellvertreter:
Dr. K. Kastner
Gebäude 24 | Raum 302
Tel. +49 391 67 57447
E-mail:
Studentische Mitglieder:
R. Franke
E-mail:
Stellvertreter:
A. R. Delgado
E-mail:
Beratendes Mitglied u. Protokollführer/-in:
C. Berner
Gebäude 16 | Raum 153
Tel.: +49 391 67 52614
E-mail:
Die Aufgaben des Prüfungsausschusses
Gesetzlicher Auftrag der Prüfungsausschüsse ist die Abnahme der Zwischen- und Abschlussprüfung,
§§ 39 Abs.1 S.1, 48 Abs.1 BBiG und §§ 33 Abs.1 S.
Dieser Auftrag beinhaltet - neben der Abnahme der Prüfungen an sich - verschiedene Aufgaben, die im Berufsbildungsgesetz und in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegt sind.
Dazu gehören insbesondere:
- die Entscheidung über die Zulassung zur Abschlussprüfung, wenn die zuständige Stelle die Zulassungsvoraussetzungen nicht gegeben sieht, § 46 Abs. 1 Satz 2 BBIG
- die Beschließung der Prüfungsaufgaben auf Grundlage der Ausbildungsordnung oder Umschulungsordnung, § 18 Abs. 1 MPO.
- die Bewertung einzelner Prüfungsleistungen und der Prüfung insgesamt, § 42 Abs. 1 BBiG
- die Entscheidung über das Bestehen und Nichtbestehen der Abschlussprüfung, § 42 Abs. 1 BBiG
- die Feststellung des Prüfungsergebnisses und dessen Niederschrift, § 26 Abs. 1 MPO.
- das Ausstellen einer Bescheinigung über das Bestehen oder Nichtbestehen, § 26 Abs. 3 MPO (BBiG).
- die Anfertigung einer Niederschrift der Prüfung.
Mit diesen Aufgaben sind natürlich auch entsprechende Vor- und Nachbereitungen verbunden. Diese werden im Rahmen der Geschäftsführung des Prüfungsausschusses - und in Abstimmung mit diesem - von der zuständigen Stelle wahrgenommen. Hierzu gehören beispielsweise das Versenden von Einladungen, die Protokollführung bei Ausschusssitzungen und die Durchführung der Beschlüsse des Prüfungsausschusses.