Mitglieder des Prüfungsausschusses Physik
Vorsitzender:
Prof. J. Wiersig
Gebäude 20 | Raum 303
Tel. +49 391 67 58671
E-mail:
Stellvertreter:
Prof. C.-D. Ohl
Gebäude 20 | Raum 102
Tel. +49 391 67 58936
E-mail:
Professor:
Prof. A. Menzel
Gebäude 20 | Raum 202
Tel. +49 391 67 57490
E-Mail:
1. Stellvertreter:
Prof. A. Strittmatter
Gebäude 16 | Raum 219
Tel. +49 391 67 58347
E-mail:
2. Stellvertreter:
Prof. J. Christen
Gebäude 16 | Raum 221
Tel. +49 391 67 58669
E-mail:
Wiss. Mitarbeiter:
Dr. G. Schmidt
Gebäude 16 | Raum 222
Tel. + 49 391 67 52472
E-Mail:
1. Stellvertreter:
apl. Prof. A. Eremin
Gebäude 20 | Raum 113
Tel. +49 391 67 50099
E-mail:
2. Stellvertreter:
PD Dr. G. Kasner
Gebäude 20 | Raum 306
Tel. +49 391 67 52469
E-mail:
Studentische Mitglieder:
K. L. Zisiadis
E-Mail:
1. Stellvertreter:
C. Perschke
E-mail:
2. Stellvertreter:
J. Piesnack
E-mail:
Beratendes Mitglied u. Protokollführer:
C. Berner
Gebäude 16 | Raum 153
Tel. + 49 391 67 52614
E-Mail:
Die Aufgaben des Prüfungsausschusses
Gesetzlicher Auftrag der Prüfungsausschüsse ist die Abnahme der Zwischen- und Abschlussprüfung,
§§ 39 Abs.1 S.1, 48 Abs.1 BBiG und §§ 33 Abs.1 S.
Dieser Auftrag beinhaltet - neben der Abnahme der Prüfungen an sich - verschiedene Aufgaben, die im Berufsbildungsgesetz und in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegt sind.
Dazu gehören insbesondere:
- die Entscheidung über die Zulassung zur Abschlussprüfung, wenn die zuständige Stelle die Zulassungsvoraussetzungen nicht gegeben sieht, § 46 Abs. 1 Satz 2 BBIG
- die Beschließung der Prüfungsaufgaben auf Grundlage der Ausbildungsordnung oder Umschulungsordnung, § 18 Abs. 1 MPO.
- die Bewertung einzelner Prüfungsleistungen und der Prüfung insgesamt, § 42 Abs. 1 BBiG
- die Entscheidung über das Bestehen und Nichtbestehen der Abschlussprüfung, § 42 Abs. 1 BBiG
- die Feststellung des Prüfungsergebnisses und dessen Niederschrift, § 26 Abs. 1 MPO.
- das Ausstellen einer Bescheinigung über das Bestehen oder Nichtbestehen, § 26 Abs. 3 MPO (BBiG).
- die Anfertigung einer Niederschrift der Prüfung.
Mit diesen Aufgaben sind natürlich auch entsprechende Vor- und Nachbereitungen verbunden. Diese werden im Rahmen der Geschäftsführung des Prüfungsausschusses - und in Abstimmung mit diesem - von der zuständigen Stelle wahrgenommen. Hierzu gehören beispielsweise das Versenden von Einladungen, die Protokollführung bei Ausschusssitzungen und die Durchführung der Beschlüsse des Prüfungsausschusses.