Aufgaben des Gleichstellungsteams
Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten sind Ansprechpersonen für Studierende, Auszubildende und Beschäftigte der Fakultäten und der Verwaltung in Angelegenheiten, die Themen der Gleichstellung betreffen. Außerdem unterstützen sie die Bereiche bei der Umsetzung des Ziels, Chancengerechtigkeit zu erreichen. Sie werden von den weiblichen Mitgliedern ihrer Fakultät/ihrer Organisationseinheit für die Amtszeit von zwei Jahren gewählt, und haben damit das Mandat für folgende Aufgaben, Befugnisse und Rechte erhalten:
Rechte und Pflichten
Strukturelle Aufgaben
Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten
- achten auf die Umsetzung von Chancengleichheit in allen Entscheidungsprozessen (z. B. durch Teilnahme an Gremiensitzungen)
- gestalten aktiv die Prozesse der Strukturentwicklung, der Mittelvergabe und der Weiterentwicklung von Studium und Lehre mit
- wirken grundsätzlich bei allen Personalentscheidungen mit und begleiten die Stellenbesetzungs- und Berufungsverfahren
- unterstützen bei der Erstellung fakultätsspezifischer/dezentraler Gleichstellungskonzepte
Individuelle Aufgaben
Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten
- sind Ansprechpersonen für alle individuellen Fragen und Probleme zur Chancengleichheit in Ausbildung, Studium, Qualifizierungsphase und beruflicher Tätigkeit und leiten (auch anonymisiert) Probleme zur Bearbeitung an die entsprechenden Stellen weiter
- informieren und unterstützen bei der Lösungsfindung in individuellen gleichstellungsrelevanten Angelegenheiten
- halten Informationen über Fördermöglichkeiten und -programme auf universitärer Ebene vor
- nehmen Beschwerden über geschlechtsspezifische Diskriminierung und sexualisierte Belästigung entgegen und verweisen an spezialisierte Ansprechpersonen
Befugnisse und Rechte
Abgeleitet aus den Rechten der zentralen Gleichstellungsbeauftragten stehen folgende Befugnisse zu:
- Sie erhalten rechtzeitig Informationen und Einladungen, Protokolle und Unterlagen zu allen Gremiensitzungen und Stellenbesetzungsverfahren.
- Sie nehmen an Gremiensitzungen und Stellenbesetzungsverfahren teil: Im Fakultätsrat haben Sie Stimmrecht ebenso auch laut neuem Hochschulgesetz bei Berufungsverfahren. Bei Stellenbesetzungen haben Sie beratende Funktion und können durch Ihre Stellungnahme Prozesse kritisieren und zu Neuverhandlungen auffordern (Vgl. HSG §72 Abs. 3).
- In Absprache mit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten können Sie Akteneinsicht in jedem Stadium von gleichstellungsrelevanten Prozessen beantragen.
- Sie sind bei der Prüfung und Bewertung geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Diskriminierung von Frauen zu beteiligen.
- Sie sind bei der Lösung sämtlicher gleichstellungsrelevanter Probleme einzubeziehen.